Beweislehre und Beweiswürdigung
DE Köln 50923 Albertus-Magnus-Platz 1 Institut für Bankrecht
Wintersemester 2018/19

Beweislehre und Beweiswürdigung

Kern der richterlichen Tätigkeit ist die Tatsachenfeststellung. Ohne sie kann es keine richtige Rechtsanwendung geben. Denn ein Urteil, das von einem falschen Sachverhalt ausgeht, ist notwendigerweise falsch. Als wichtigste Beweismittel stehen nach wie vor die Bekundungen von Personen - Angeklagten, Parteien oder Zeug/innen - zur Verfügung. Die Würdigung dieser Bekundungen ist häufig schwierig, weil neben Irrtümern auch eine Lüge als Fehlerquelle in Betracht kommt. Die vorliegende Veranstaltung wird einen ersten Einblick in die mit der Vernehmung von Auskunftspersonen zusammenhängenden Fragen geben, mit denen sich neben den Richter/innen und Staatsanwälten/anwältinnen insbesondere auch die Prozessvertreter/innen vor Gericht regelmäßig befassen müssen.

Folgende Themenbereiche sind vorgesehen:

- Tatsachenfeststellung vor Gericht

- Glaubwürdigkeit von Auskunftspersonen und Glaubhaftigkeit von Aussagen (mit praktischen Übungen)

- Beweiswürdigung (inklusive Körpersprache als zusätzlichem Beweiswürdigungsaspekt)

- Aussageanalyse


Hinweis für Masterstudierende: In dieser Veranstaltung werden maximal für zwei Teilnehmende benotete Leistungsnachweise ausgegeben und dies auch nur nach vorheriger Anmeldung per Email oder Telefon.

Teilnahmenachweis

Für die Teilnahme an dieser Veranstaltung erhalten Sie einen Teilnahmenachweis über den Erwerb von Schlüsselqualifikationen nach § 9 IV der Studien- und Prüfungsordnung.

Anmeldung

Nach Abschicken des Anmeldeformulars erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie auf einen Link zum Bestätigen Ihrer Anmeldung klicken müssen. Erst wenn Sie Ihre Anmeldung bestätigt haben, kann sie berücksichtigt werden. Wenn die Anmeldung erfolgreich war, erhalten Sie innerhalb von 1-3 Tagen sodann eine Email mit der Teilnahmebestätigung. Sollte kein Platz mehr frei sein, erhalten Sie die Mitteilung, dass Sie sich auf der Warteliste befinden.

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Diese Veranstaltung liegt in der Vergangenheit

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