Wissenswertes zum Erasmus-Studium
Erasmus-Studium
Ausführliche Informationen zu SOKRATES-ERASMUS bei der Europäischen Kommission und dem Zentrum für Internationale Beziehungen der Universität zu Köln.
Wahl der Uni: SOKRATES / ERASMUS bieten an
- London - University College (Bewerbungen an Professor Dr. Thomas Weigend, Universität zu Köln, Abteilung ausländisches und internationales Strafrecht, Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln)
- Paris I Panthéon-Sorbonne (Bewerbungen an das Büro des Deutsch-Französischen Magisterstudienganges, Deutsch-Französische Rechtswissenschaften Köln/Paris I, Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln)
- Clermont-Ferrand I Collège, Reims und Nancy II (für alle folgenden gilt: Bewerbungen in der Orientierungsstelle für Internationalen Austausch, Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät z. Hd. Herrn Kruse Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln einreichen)
- weiterhin: Amsterdam; Barcelona (Autónoma); Bari; Cagliari; Coimbra; Ferrara; Fribourg (Schweiz); Kopenhagen; La Coruña; Lecce; Lissabon (Universidade Nova); Lüttich; Madrid (Autónoma und Carlos III); Neapel; Sevilla; Siena; Teramo; Thessaloniki; Valladolid; Verona
Bewerbung
- Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie über die Homepage des Zentrum für Internationale Beziehungen.
- kurzes Bewerbungsschreiben mit Motivationserklärung
- tabellarischer Lebenslauf
- Übersicht über die bisher im Studium erbrachten Leistungen (Aufstellung darüber, welcher Übungsschein/Leistungsnachweis bzw. Semesterabschlusstest in welchem Semester mit welcher Note erlangt wurde: Leistungsnachweise können in Form des vom Dekanat zu beglaubigenden "transcripts" eingereicht werden) mit entsprechenden Nachweisen
- beglaubigte Fotokopie des Abiturzeugnisses
- Fotokopien der Sprachnachweise bzw. Ergebnis des Sprachtests für London.
Voraussetzungen
- Abgeschlossenes Grundstudium mit der Durchschnittsnote befriedigend, inklusive aller Leistungen (Grundlagen- oder Seminarscheine)
- Wird das Erlangen eines ausländischen Grades angestrebt (insb. in Frankreich möglich), so gelten ggf. zusätzliche Anforderungen
- Gute bis hinreichende Kenntnisse der Landessprache
- In Kopenhagen, Lissabon, Coimbra, Thessaloniki und Amsterdam sind Kenntnisse der Landessprache lediglich erwünscht und Englischkenntnisse erforderlich.
- Für London ist der Nachweis sehr guter englischer Sprachkenntnisse erforderlich (Nachweis kann entweder durch den Test of English as a Foreign Language (TOEFL) oder durch das International English Language Testing system (IELTS) erbracht werden)
Länge eines Auslandsaufenthaltes
- ein (i.d.R. dann das Wintersemester) oder zwei Semester an einer der oben genannten ausländischen ERASMUS-Partneruniversitäten (London: Aufenthalt nur für ein volles Studienjahr möglich)
Wichtig für den Freischuss
- Erkundigung beim JPA, welche an der jeweiligen Uni erworbenen Scheine des ausländischen Rechts in Köln angerechnet werden - grds. alles außer römisches Recht (Telefonische Auskunft unter : 0221- 77 11 208).
- Bis zu drei Auslandssemester werden bei Einhaltung der nach § 18 a III JAG NW zu erbringenden Studienleistungen nicht auf den "Freischuss" angerechnet (sog. Urlaubssemester).
- Gemäß § 18 a III JAG NW umfassen die zu erbringenden Studienleistungen den Besuch von regelmäßig acht Semesterwochenstunden (sind etwa durch ein Studienbuch bestätigen zu lassen) sowie den Erwerb von mindestens einem Leistungsnachweis im ausländischen Recht je Semester (Vorlage beim JPA nach Rückkehr erforderlich !).
Kosten
- Wer Bafög bekommt, sollte nicht vergessen, eventuell geänderte Modalitäten abzuklären, damit er im Ausland nicht ohne Geld dasteht (Die zuständigen Ämter variieren je nach Zielland; für Italien ist etwa das Bezirksamt Charlottenburg/ Wilmersdorf zuständig). Bei dem zuständigen Amt (Auskunft darüber erteilt der zuständige Sacharbeiter in Köln) müssen die speziellen Unterlagen angefordert werden, die an das jeweilige Amt auch zurückzusenden sind (ggf. inklusive der erforderlichen Leistungsnachweise bis zum Ende des 4. Semesters).
- Informationen zum Auslands-Bafög: bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
- Unabhängig davon finanzielle Unterstützung durch den im Rahmen des ERASMUS/ SOKRATES-Programms ausgezahlten Mobilitätszuschuss in Höhe von etwa 150 € zum Ausgleich der bei dem Aufenthalt im Ausland entstehenden Mehrkosten.
- Studiengebühren an der Partneruniversität sind nicht zu entrichten.
Sonstiges
- Wohnungssuche: Partneruniversitäten/ERASMUS vermitteln bzw. bieten Unterstützung bei der Suche nach einer Unterkunft
- Wohnung untervermieten, Zeitung abbestellen, laufende Verträge ggf. kündigen
- keine Exmatrikulation an der Uni Köln, da Unterbrechung des Studiums zu Wegfall der Freischussmöglichkeit führt !!!
- Beurlaubung (auch nach Aufenthalt beim JPA einzureichen) im Studierendensekretariat beantragen )
- Auslandskrankenversicherung abschließen
- evtl. Notwendigkeit eines Gesundheitszeugnis von deutschem Arzt erfragen (etwa bei Aufenthalt in den USA)
- Ansprechpartner : Wiss. Mitarbeiter Jan Kruse Tel.: 0221 470 4009
Wissenswertes vor Ort
- erst einmal einen Ansprechpartner ansteuern (etwa ERASMUS-Büro)
- Passfotos für Mensa/ Bibliothekskarte etc. sollte man parat haben
- Einschreibungen für Kurse, Anmeldung zu AGs beachten
- Kursbelegung erfolgt nach freier Wahl, optimalsten Falles jedoch in Absprache mit den Programmbeauftragten
- Einige Kurse werden an Stelle eines Wahlfachscheins (§ 8 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 4b JAG NW) anerkannt (vorher informieren!)
Und nach dem Auslandsaufenthalt?
- Nachweise über die erbrachten Leistungen an das JPA senden
- Erstellen eines schriftlichen Erfahrungsberichts für ERASMUS/SOKRATES (ca. 3 - 10 Seiten)
- Wiedereinschreiben an der Uni durch den an die gewünschte Adresse gesandten Überweisungsträger (rechtzeitig überweisen!)
- In den auf das jeweilige Auslandssemester folgenden Semesterferien darf kein Leistungsnachweis in Form einer Hausarbeit erbracht werden; möglich ist allenfalls das Absolvieren eines Praktikums (warum nicht gleich im Ausland, wenn man schon einmal da ist?)
Ansprechpartner
International Office der Universität zu Köln
Literatur zur Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt
- Andreas Wacke / Christian Baldus, Juristische Vorlesungen und Prüfungen in Europa (Stuttgart, München u.a. 2002) - 14,00 €
- Filippo Ranieri, Juristenausbildung und Richterbild in der Europäischen Union, in: DRiZ 1998, S. 285-294
- zur Vertiefung: Konrad Zweigert / Heinz Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung auf dem Gebiet des Privatrechts (3. Aufl. Tübingen 1996), S. 73-130 - 49,00 €
- Hans Schlosser, Grundzüge der Neueren Privatrechtsgeschichte (9. Aufl., Heidelberg 2001), v.a. S. 125-135 - 18,90 €
- speziell zum französischen Recht: Ulrich Hübner / Vlad Constantinesco, Einführung in das französische Recht (4. Aufl. München 2001) - 19,50 €
- Hans-Jürgen Sonnenberger / Christian Autexier, Einführung in das französische Recht (3. Aufl. Darmstadt 2000) - 25,00 €
- DAAD, Förderungsmöglichkeiten für Deutsche - Akademisches Jahr 2002/ 2003
- Hans-Peter Schwintowski, Auslandsstudienführer Recht (1. Aufl. Neuwied, Kriftel, Berlin 1995)
- Deutsch Amerikanische Juristen-Vereinigung, USA Masterstudium für Juristen (LL.M., M.C.L., M.C.J.) (2. Aufl. Bonn 2003)
- Thomas Henn / Thomas Lemke u.a., GOING ABROAD- Studieren und Arbeiten im Ausland
- Großfeld/Vieweg, Jus-Auslandsstudienführer- Jurastudium und Wahlstation im Ausland (2. Aufl. München 1991)
- Blumenwitz, Dieter, Einführung in das anglo-amerikanische Recht- Rechtsquellenlehre, Methode der Rechtsfindung, Arbeiten mit praktischen Rechtsfällen (7. Aufl. München 2003) - 16,50 €
Empfehlenswerte Wörterbücher
Pons Fachwörterbuch, Recht, Englisch-Deutsch/Deutsch-Englisch
Ernst Klett Verlag (September 1998)
Gebundene Ausgabe / Sprache Deutsch, 34,90€
Rechtsenglisch
von Gerhard Köbler, Gregor Schusterschitz
Vahlen (Juli 2001)
Broschiert, 12,70 €
Rechtsfranzösisch
von Gerhard Köbler, Peter Winkler
Vahlen (April 2001)
Broschiert, 14 €
Wörterbuch der Rechts- und Wirtschaftssprache, Italienisch, 2 Bde., Tl.2,
Deutsch-Italienisch
von Giuseppe Conte, Hans Boss