Institut für Bankrecht
Wintersemester 2010/2011

Zeugenvernehmung und Beweisw?rdigung

Kern der richterlichen Tätigkeit ist die Tatsachenfeststellung. Ohne sie kann es keine richtige Rechtsanwendung geben. Denn ein Urteil, das von einem falschen Sachverhalt ausgeht, ist notwendigerweise falsch. Als wichtigste Beweismittel stehen nach wie vor die Bekundungen von Personen - Angeklagten, Parteien oder Zeugen - zur Verfügung. Die Würdigung dieser Bekundungen ist häufig schwierig, weil neben Irrtümern auch eine Lüge als Fehlerquelle in Betracht kommt. Die vorliegende Veranstaltung wird einen ersten Einblick in die mit der Vernehmung von Auskunftspersonen zusammenhängenden Fragen geben, mit denen sich neben den Richtern und Staatsanwälten insbesondere auch die Prozessvertreter vor Gericht regelmäßig befassen müssen. 

Folgende Themenbereiche sind vorgesehen:

- Tatsachenfeststellung vor Gericht
- Grundzüge der Vernehmungs- und Fragetechnik (mit praktischen Übungen)
- Glaubwürdigkeit von Auskunftspersonen und Glaubhaftigkeit von Aussagen
- Beweiswürdigung

- Aussageanalyse

Teilnahmenachweis

Für die Teilnahme an dieser Veranstaltung erhalten Sie einen Teilnahmenachweis über den Erwerb von Schlüsselqualifikationen nach § 9 IV der Studien- und Prüfungsordnung.

Kostenbeitrag

Studierende der Uni Köln: Kostenfrei
Externe Studierende/Promotionsstudenten: 30 €
Referendare: 40 €
Berufsanfänger: 80 €