Psychologie der Zeugenvernehmung
Auch wenn der Zeugenbeweis ein sehr häufig verwendetes Beweismittel im Gerichtsverfahren ist, so ist er doch sicherlich ein sehr schwaches. Er unterliegt vielfältigen – für Beweiszecke ungünstigen - gedächtnis- und sozialpsychologischen Einflussmöglichkeiten. Dennoch gibt es einen Gestaltungsspielraum bei der Durchführung von Vernehmungen, der es ermöglicht, ein Optimum bei dieser Art des Beweises hervorzuholen.
Genau diesem Themenbereich widmet sich das vorliegende Seminar. Es wird der Frage nachgegangen, welche psychologischen Voraussetzungen es bei der Zeugenaussage zu berücksichtigen gilt. Zu diesem Zweck werden zunächst die psychologischen Grundlagen menschlicher Gedächtnisprozesse behandelt. Der Fokus liegt hier auf der Entstehung von Erinnerungen an einen Sachverhalt sowie den Faktoren, die die Wahrnehmung, das Behalten und die Reproduktion von Ereignissen beeinflussen und verzerren können. Auch wird die eigentliche Vernehmungssituation genauer analysiert und damit der Frage nachgegangen, welche Besonderheiten und Probleme bei einer Vernehmung aus kommunikationspsychologischer Sicht bestehen. Da die Erhebung und Bewertung von Zeugenaussagen eng miteinander verknüpft sind, wird neben der Erläuterung von fundierten Vernehmungsmethoden und –techniken auch überblicksartig auf die Anforderungen an die Qualität einer Aussage eingegangen. Mithilfe der Bewertungsmethoden von Aussagen auf ihren Realitätsgehalt kann ermittelt werden, welcher Vernehmungsaufbau und welcher Vernehmungstechnik den Zielen einer Vernehmung überhaupt gerecht werden können.
Neben der Durchführung einer Vernehmungssimulation bieten Textanalysen sowie Gruppenarbeiten die Möglichkeit zur Vertiefung der Seminarinhalte.
Hinweis für Masterstudierende: In dieser Veranstaltung werden für maximal zwei Teilnehmende benotete Leistungsnachweise ausgegeben und dies auch nur nach vorheriger Anmeldung per Email oder Telefon.
Teilnahmenachweis
Für die Teilnahme an dieser Veranstaltung erhalten Sie einen Teilnahmenachweis über den Erwerb von Schlüsselqualifikationen nach § 9 IV der Studien- und Prüfungsordnung.
Kostenbeitrag
Studierende der Uni Köln (inkl. Promotionsstudierende): Kostenfrei
Externe Studierende: 15 €
Referendar/innen: 30 €
Berufsanfänger/innen: 60 €